Elektrische und elektronische Geräte dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Eine Entsorgung ist nur über die örtlichen Sammel- und Rücknahmestellen der Kommunen möglich. Nur so kann eine stoffliche Verwertung von Elektroaltgeräten und die Ressourcen wie auch die Umwelt geschont werden. Eine unsachgemäße Entsorgung von Elektroschrott kann gefährliche Auswirkungen auf die Umwelt und die Gesundheit von Menschen haben. Die erforderliche Registrierung gemäß § 6 (2) ElektroG bei der Stiftung-EAR (Stiftung Elektronik-Altgeräte-Register) ist erfolgt.
Wir weisen die Endnutzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich sind.
Die EU-Mitgliedsstaaten sind nach der WEEE-Richtlinie verpflichtet, Daten zu Elektro- und Elektronikaltgeräten zu erheben und diese an die Europäische Kommission zu übermitteln. Auf der Webseite des BMUV finden Sie weitere Informationen hierzu.